Betriebsunterbrechungsversicherung
Der Versicherungsschutz gilt für Druckereien, Buchbinder, Display- und Verpackungshersteller sowie Medienunternehmer in Deutschland und Europa.
Versichert sind alle Unterbrechungen infolge eines Sachschadens (u.a. nach einem Brand-, Leitungswasser-, Überschwemmungs-, Einbruch- oder Sturmschaden). Sofern es gewünscht wird, kann der Versicherungsschutz erweitert werden auf Betriebsunterbrechungsschäden infolge von Sachschäden an Maschinen und Geräten durch unbenannte Gefahren.
Entgangene Betriebsgewinne und Aufwandskosten, die während der vereinbarten Haftzeit von 24 Monaten nicht erwirtschaftet werden können, werden ausgeglichen. Die Höhe der Höchstentschädigungssummen wird im Versicherungsvertrag definiert.