Menu

SCHLIESSEN

Zukunftsfonds Druck, Medien und Papier

Anlass, den „Zukunftsfonds Druck, Medien und Papier" ins Leben zu rufen, war im Jahr 2002 die Neufassung des Betriebsrentengesetzes. Laut § 1a Betriebsrentengesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Umwandlung von Entgelt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zu ermöglichen. Die Wahl des Anbieters sowie des Durchführungsweges obliegt dem Arbeitgeber.
 
Die Branche „Druck, Medien und Papier" hat in Kooperation mit der HDI Lebensversicherung AG eine Branchenlösung geschaffen, die für alle Mitarbeiter Sonderkonditionen in Form von reduzierten Kosten und somit höheren Leistungen bereithält.

Das Beratungshaus GBH wurde zertifiziert und mit der fachlichen Betreuung sowie Dokumentation beauftragt. Arbeitgeber können die Dienstleistung von GBH nutzen, die Haftung diesbezüglich minimieren sowie die fachliche Beratung ihrer Mitarbeiter gewährleisten.

Die Tarifvertragsparteien einigten sich darauf, zwei „ideale Durchführungswege" anzubieten. Neben der sogenannten Direktversicherung zählt hierzu das als „Riester-Rente" bekannte Ansparmodell.
 
Direktversicherung/Entgeltumwandlung

In der betrieblichen Altersversorgung richtet der Arbeitgeber in der Regel eine Direktversicherung in Höhe des Beitrages ein, auf den der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung verzichtet.
 
Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht, vorbehaltlich gesetzlicher Höchstgrenzen, in der Ersparnis von Lohnsteuer- sowie Sozialversicherungsbeiträgen. Auch der Arbeitgeber zahlt auf den Umwandlungsbetrag des Arbeitnehmers bis zur Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) keine Sozialversicherungsbeiträge. Die Direktversicherung ist eine unbürokratische und unkomplizierte Form der betrieblichen Versorgung von Mitarbeitern, die verschiedene moderne Ausgestaltungen ermöglicht.

Grundprinzip ist hier stets die Absicherung der eingezahlten Beiträge als Minimum und die Maximierung der Rendite, um die Lücken im System der gesetzlichen Rentenversorgung zu minimieren.
 
Riester-Rente


Eine private Form der Altersvorsorge ist die nach § 10a EStG geförderte Riester-Rente. Diese kann ebenfalls von Mitarbeitern der Branche zu Sonderkonditionen genutzt werden. Der wesentliche Unterschied besteht in der Zahlung aus dem Nettogehalt. Die Förderung erfolgt über die Zulagen und/oder den Steuerspareffekt, sofern die Mindestprämie von 4% des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens eingezahlt wird.  

Die staatliche Zulage für Zulage berechtigte Person beträgt aktuell EUR 175 pro Jahr, Hinzu kommt eine jährliche Kinderzulage von EUR 300 für jedes ab dem 1.1.2008 geborenen Kind. Für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage EUR 185.   

Beispiel für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern (nach 2008 geboren): Hier  beträgt die Gesamtzulage ERU 775 pro Jahr.

Zusätzlich ist eine Förderung über die Erstattung der Einkommensteuer möglich.

 

 


Warning: Undefined variable $la_tag in /home/medienpolz/www/modules/mod_naviklassisch/tmpl/default.php on line 22

Kontaktieren Sie uns

GBH MEDIENPOLICE®

contact address Börsenbrücke 6, 20457 Hamburg
contact telephone +49 40 37002-01
contact fax +49 40 37002-100
contact mail E-Mail senden