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Zimmermann Druck + Verlag GmbH

 

Referenzbericht aus der Fachzeitschrift „Print und Produktion“

 

Unwetter endet für Zimmermann Druck + Verlag GmbH in Balve glimpflich

 

Den 28. Juli 2014 wird Betriebsleiter Daniel Dörste von der Zimmermann Druck + Verlag GmbH nicht mehr so schnell vergessen. Mit 91 Litern pro Quadratmeter fällt an diesem Montag am Firmenstandort Balve im Sauerland binnen einer Stunde so viel Regen wie sonst im gesamten Juli. Schnell ist die Kanalisation überlastet, der Drucksaal und das komplette Lager werden überflutet. Dank der GBH MedienPolice® sowie der umfangreichen Unterstützung des Maklers beim Schadensmanagement endet das Unwetter für den Betrieb glimpflich.

 

Das, was sich am 28. Juli 2014 in ganz Nordrhein-Westfalen ereignet, kann man wohl getrost als Jahrhundertunwetter bezeichnen. Innerhalb nur weniger Stunden, teils binnen Minuten, sind Straßen überflutet, Keller vollgelaufen, Fahrzeuge ruiniert. Auch in Balve, gut 20 Kilometer von Lüdenscheid entfernt und rund 11.000 Einwohner zählend, reicht eine Stunde Gewitter aus, um die Stadt in den Ausnahmezustand zu versetzen. Betriebsleiter Daniel Dörste, der an jenem Montag zum Zeitpunkt des Unwetters schon zuhause war und vom Inhaber wegen des Wassereinbruchs in den Betrieb zurückgeholt wurde, erinnert sich gut an den Anblick beim Eintreffen im mehrstöckigen Betriebsgebäude: „Dadurch, dass sich unsere Druckerei in einer Senke mitten im Ort befindet und unter unserem Betrieb ein Abwasserkanal verläuft, traf es uns an diesem Tag von gleich zwei Seiten. Von außen drang das Regenwasser in das Gebäude ein, im Inneren kam das Wasser aus Abflüssen und Toiletten.“

 

Schaden: rund 600.000 Euro
Das fatale Ergebnis: rund 40 Zentimeter Wasserstand im Drucksaal und im Papierlager; Nässe, die zwei Farbsysteme und zwei Digitaldruckmaschinen, darunter eine drei Tage alte Anlage, komplett außer Betrieb setzt; Feuchtigkeit, die sich in den Steuerungseinheiten und Maschinenbauteilen von drei Offset-Druckmaschinen niederschlägt. Steht der Tag des Ereignisses noch ganz im Zeichen der Sicherungs- und Akutmaßnahmen, darunter des Abpumpens der Wassermassen durch die Feuerwehr, startet am Tag darauf die Wiederherstellung der Produktionsfähigkeit. Dörste: „Wir haben natürlich sofort bei unserem Makler GBH angerufen und um Hilfe und Informationen gebeten.“ Mit einem guten Ergebnis: Kurzum reisen mehrere Vertreter von GBH sowie ein von der Versicherung zugelassener Sachverständiger an, der die Schäden an Maschinen und Gebäude aufnimmt und zudem die Einbußen an Papier und Halbfertigwaren notiert.

 

Kontakt mit Anwalt
Der geschäftsführende Gesellschafter nimmt gleichzeitig die juristische Seite der Angelegenheit in Angriff. Da es vor GBH-Zeiten bei einem vergleichbaren Schaden Ärger mit der Versicherung gab, lässt er vorsorglich einen Anwalt die Bedingungen der GBH MedienPolice® prüfen. Dieser kommt zu einem beruhigenden Ergebnis: Im Rahmen des Vertrages sind sowohl die Gebäude- als auch die Maschinenschäden, die Gutachterkosten sowie der Betriebsausfall abgedeckt. Und nicht nur das, auch Aufwendungen, die sich aus der Vergabe von Aufträgen an Betriebe ergeben sowie Mehrkosten aufgrund von Überstunden und Mehrarbeit können, wenn auch  möglicherweise nur anteilig, angesetzt werden. „Da man die Leistungen einer Versicherung nur im Schadensfall prüfen kann, tat uns das Urteil des Anwaltes natürlich sehr gut“, erinnert sich Dörste. „Wir hatten offensichtlich tatsächlich die Absicherung, die wir brauchten. Das, was uns die Fachleute zugesagt hatten, stimmte wirklich.“

 

Zufriedenheit mit den Leistungen von GBH
Nicht nur vom Vertragswerk, sondern auch vom Schadensmanagement durch den Makler ist Dörste bis heute überzeugt. Nach der Auszahlung einer Soforthilfe und der Einrichtung eines festen „Schadenteams“ folgen verschiedene Termine in Balve, bei denen die Bautrocknung geregelt, sich um eine Leih-Digitaldruckmaschine gekümmert sowie die anschließende Lieferung von Neugeräten organisiert werden. Das Schadenteam sorgt zudem dafür, dass ein spezieller Druckmaschinen-Gutachter aus München die beeinträchtigten drei Offset-Maschinen inspiziert und Vorgaben für Reparaturen und Ersatzteile macht. Dies geschieht, um zu verhindern, dass es aufgrund der Feuchtigkeit später zu fatalen Maschinenschäden kommt, die dann mühselig behoben werden müssen. Eine Aufgabe, die das Schadenteam für den Kunden zudem übernimmt, ist die Koordination der Gutachtertätigkeit und die Schadenregulierung für eine nicht über die GBH MedienPolice® versicherte Digitaldruckmaschine. „Die ganze Zeit haben wir das Gefühl gehabt, dass GBH ein Partner auf unserer Seite ist. Sie haben sich für uns eingesetzt und versucht, das Beste herauszuholen“, sagt Betriebsleiter Dörste.

 

Wieder voll einsatzfähig
Gut ein Jahr, nachdem das Wasser die Druckerei beschädigte, ist man in Balve wieder voll im Tagesbetrieb, erinnert sich aber noch gut an die Zeit nach dem Schaden. Dass hierbei das Gefühl „mit einem blauen Auge davongekommen zu sein“ überwiegt, hat auch mit der sogenannten „goldenen Regel“ zu tun. Dieses in der GBH MedienPolice® automatisch enthaltene Prinzip besagt, dass bei Abschluss der Neuwertabdeckung und bei ordnungsgemäß gewarteter und im Gebrauch befindlicher Betriebseinrichtung immer der Neuwert entschädigt wird – und das selbst dann, wenn der Zeitwert weniger als 40 Prozent des Neuwerts beträgt. Andere Verträge besagen vielfach, dass, sobald der Zeitwert auf weniger als 40 Prozent des Neuwerts sinkt, nur noch nach Zeitwert entschädigt wird – auch wenn eigentlich eine Neuwertentschädigung vereinbart wurde. Der Kunde muss also im Ernstfall die Differenz zwischen der Zeitwertentschädigung und dem eigentlichen Neuwert aus eigener Tasche bezahlen. Dörste: „Wir sind uns sehr sicher, dass wir aufgrund der goldenen Regel mehr erhalten haben als  ermutlich andere Druckunternehmer, die eine solche Klausel nicht vereinbart haben.“

 

 

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